Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden oftmals in Verbindung mit einem Flughafenausweis beantragt und ausgestellt. Damit verbunden ist nicht, dass Sie als Unternehmen dann auch die Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG der Behörde in den Händen halten. Das jedoch ist erforderlich und so möchten wir Sie heute darauf hinweisen, immer auch das Dokument der positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung von der Behörde einzufordern. Nicht immer stimmen Ablaufdatum Flughafenausweis und ZÜP überein und so haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Personal stets aktuell überprüft ist und Sie keine Ablaufdaten vergessen.

Unterlagen beim RegB

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

Teilen Sie diese News via

Mehr Neuigkeiten

ICH MÖCHTE DEN NEWSLETTER ABONNIEREN

Immer die Nummer 1.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!

ICH MÖCHTE DEN NEWSLETTER ABONNIEREN