Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR2024-02-21T10:39:06+01:00

GEFAHRGUT

Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR (kein ADR- Schein)

Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.

Dauer
1 Tag
ZielgruppeAlle am Transport beteiligten Personen müssen gem. Ihrem Aufgabengebiet geschult sein. Ein genaues Anforderungsprofil ergibt sich aus den jeweiligen Spezifikationen des Unternehmens und dessen Aufgaben. Unsere Trainer beraten Sie gerne für Ihre individuelle ADR Unterweisung
InhalteArbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.

Übersicht:
• Anwendung der Vorschriften, Beteiligte an der Beförderung
• Gefahrenklassen, Klassifizierung, Notfallmaßnahmen
• Freistellungen, freigestellte und begrenzte Mengen
• Beförderungsarten, Durchführung der Beförderung
• Kennzeichnung von Versandstücken
• Kennzeichnung von Beförderungseinheiten
• Begleitpapiere
• Haftung und Verantwortlichkeiten
AbschlussSchulungsbescheinigung
Teilnahmevoraussetzungen

Zusätzliche Informationen

Verpflegung2019-02-20T17:36:06+01:00
  • Getränke, Kaffeepausen und Mittagssnack. Räume klimatisiert

Lehrgangszeiten2019-02-20T17:34:58+01:00
  • 09:00 – 16:30 Uhr

Sprache2019-02-20T17:33:15+01:00
  • Kurssprache: Deutsch

  • Kursunterlagen: Deutsch

Anmeldung

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