Project Description
GEFAHRGUT
Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR (Kein ADR- Schein)
Dieses Seminar richtet sich an Unternehmen, die nach Kapitel 1.4 ADR Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter haben. Jede Person, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, muss nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein. Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen werden und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen. Die Unterweisung muss auch die in Kapitel 1.10 aufgeführten besonderen Vorschriften für die von Beförderungen gefährlicher Güter beinhalten.
Dauer> | 0,5 Tage |
Zielgruppe> | • Fahrer • Empfänger/Entlader • Verlader/Absender • Verpacker |
Inhalte> | Die Unterweisung beinhaltet 3 Schwerpunkte: 1. Allgemeines Sicherheitsbewusstsein 2. Aufgabenbezogene Unterweisung 3. Sicherheitsunterweisung (entsprechend der 9 Gefahrgutklassen) Zusätzliche Themen: • Grundlagenwissen • Vorschriften und Rechtsbereiche • Gefahreneigenschaften und Klassifizierungen • Pflichten und Verantwortlichkeiten • Dokumentation • Kennzeichen und Bezettelung • Durchführung der Beförderung • Ausnahmen und Freistellung |
Abschluss> | Schulungsbescheinigung |
Teilnahmevoraussetzungen> | |
Zusätzliche Informationen
VerpflegungAWiAS2019-02-20T17:36:06+01:00
Getränke, Kaffeepausen und Mittagssnack. Räume klimatisiert
Anmeldung
Schulungsort
AWiAS Aviation Services GmbH
Am Südpark 10
65451 Kelsterbach