Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM2023-08-16T14:57:07+01:00

Die Rückkehr zum Arbeitsplatz meistern. 

Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM

Haben Sie Mitarbeiter, die langfristig durch Krankheit ausfallen? Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) von AWiAS kann Ihnen helfen, qualifizierte Mitarbeiter zurück in die Produktivität zu begleiten.

Ist ein Ar­beit­neh­mer in­ner­halb ei­nes Jah­res länger als sechs Wo­chen un­un­ter­bro­chen oder wie­der­holt ar­beits­unfähig, muss der Ar­beit­ge­ber gemäß § 167 Abs.2 Satz 1 Neun­tes Buch So­zi­al­ge­setz­buch (SGB IX) sicherstellen, dass der Ar­beits­platz er­hal­ten wer­den kann.

Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM

Hallo, mein Name ist Robin Weigle

Zusammen mit meinem Team haben wir die Erfahrung für Ihre BEM Fälle. Ziel ist immer die Mitarbeiter/-innen wieder langfristig erfolgreich in den Betrieb einzugliedern.

Das BEM Experten-Team von AWiAS übernimmt die Position des neutralen Vermittlers. Wir unterstützen Sie bei der Einführung von BEM in Ihrem Unternehmen und steuern, organisieren und begleiten den gesamten BEM Prozess.

Wir helfen Ihnen die richtigen Fragen zu stellen und für alle Beteiligten akzeptable Antworten zu finden.

Robin Weigle
Robin WeigleBEM Beauftragter

5 Schritte BEM Prozess

5 Schritte BEM Prozess

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)2020-07-27T14:43:07+01:00

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beschreibt ein vom Arbeitgeber durchzuführendes Verfahren, das alle Maßnahmen umfasst, die geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiter/-innen mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen nachhaltig zu sichern.

Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement gesetzlich verpflichtend?2020-07-27T14:44:05+01:00

Ja, aus § 167 Abs. 2 SGB ergibt sich die konkrete rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, eine entsprechende betriebliche Struktur zu schaffen, um ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nach den gesetzlichen Vorgaben durchführen zu können.

Warum soll ich BEM im Unternehmen einführen?2020-07-27T14:49:28+01:00

Vor einem Unfall oder einer Erkrankung ist niemand gefeit. Alter und sozialer Stand spielen dabei keine Rolle.

Die wirtschaftlichen Nachteile von Fluktuation für Unternehmen sind immens und können im Schnitt 14.900 € pro Stelle betragen. An erster Stelle sollte für Sie stehen, qualifiziertes Personal zu halten und für Ihre Mitarbeiter/-innen da zu sein.

Was sind die Ziele des BEM?2020-07-27T09:13:23+01:00

Die Ziele des BEM sind

  • Erhalt, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit
  • Überwindung einer Arbeitsunfähigkeit
  • Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit
  • Sicherung des Arbeitsplatzes

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)2020-07-27T14:43:07+01:00

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) beschreibt ein vom Arbeitgeber durchzuführendes Verfahren, das alle Maßnahmen umfasst, die geeignet sind, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiter/-innen mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen nachhaltig zu sichern.

Ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement gesetzlich verpflichtend?2020-07-27T14:44:05+01:00

Ja, aus § 167 Abs. 2 SGB ergibt sich die konkrete rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers, eine entsprechende betriebliche Struktur zu schaffen, um ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nach den gesetzlichen Vorgaben durchführen zu können.

Warum soll ich BEM im Unternehmen einführen?2020-07-27T14:49:28+01:00

Vor einem Unfall oder einer Erkrankung ist niemand gefeit. Alter und sozialer Stand spielen dabei keine Rolle.

Die wirtschaftlichen Nachteile von Fluktuation für Unternehmen sind immens und können im Schnitt 14.900 € pro Stelle betragen. An erster Stelle sollte für Sie stehen, qualifiziertes Personal zu halten und für Ihre Mitarbeiter/-innen da zu sein.

Was sind die Ziele des BEM?2020-07-27T09:13:23+01:00

Die Ziele des BEM sind

  • Erhalt, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit
  • Überwindung einer Arbeitsunfähigkeit
  • Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit
  • Sicherung des Arbeitsplatzes

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bem@awias.com

+49 531 180538-31 

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