Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur “Sicherheitskultur“ für alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von “Elementen nachzuweisen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen”.
Für Erstschulungen wird das modulare Schulungssystem entsprechend angepasst; für die Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.3.10, 11.2.4 und 11.2.5 wird eine zusätzliche Fortbildung im Jahr 2022 notwendig sein.
Weitere Informationen erfahren Sie gerne über uns!
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Änderungen bei der 11.2.5 Schulung für Sicherheitsbeauftragte
Die Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) spricht in § 4 Abs. 1 Satz 3 davon, dass bei [...]
Wichtige Änderungen für Kontrollen (ETD)
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/566 der Kommission vom 10. März 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung [...]
Nach- bzw. Zusatzschulung für das gesamte Kontrollpersonal (11.2.3.1, 11.2.3.2 und 11.2.3.3) bis Ende 2025
Angekündigt wurde, dass das gesamte Kontrollpersonal bis zum Ende dieses Jahres einer ergänzenden Fortbildung [...]
Noch einmal: Neue EU-Verordnung (EU) 2025/920 bringt zahlreiche Änderungen für die Luftsicherheit
Am 20. Mai 2025 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2025/920 in Kraft getreten – [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!