Neue Version des Luftfracht-Sicherheitsprogramms für reglementierte Beauftragte veröffentlicht (LFSP Stand: September 2021)
Auf seiner Homepage hat das LBA am 17.09.2021 eine neue Versionen für das Luftfracht-Sicherheitsprogramm für reglementierte Beauftragte veröffentlicht.
Die wesentlichste Änderungen:
Kapitel 3.4.1: Personal das keine Kontrollen durchführt
- Differenzierung der benötigten Luftsicherheitsschulungen bei transportierendem Personal.
Kapitel 10.2: Kontrollen
- Es müssen nur noch die angewandten Kontrolltechniken benannt und die Verfahren beschrieben werden. Eine Auflistung der einzelnen Kontrollgeräte samt Datenblättern der Kontrolltechnik ist nicht mehr mit dem Luftfrachtsicherheitsprogramm einzureichen, da die Zulassung der Kontrolltechnik über das Referat S 6 – Luftsicherheitsausrüstung der Abteilung Luftsicherheit erfolgt.
Kapitel 10.2.6: Freilaufende Sprengstoffspürhunde
- Konkretisierung der Prozessbeschreibung.
Kapitel 12: Anhänge
- Umbenennung von „Anlagen“ in „Anhänge“.
- Wegfall der „sonstigen Dokumente“.
Der Übertrag in die neue Vorlage, kann im Rahmen der nächsten meldepflichtigen Änderung erfolgen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Musterprogramme nicht verpflichtend genutzt werden müssen. Das Luftfahrt-Bundesamt hat den Unternehmen damit jedoch eine sinnvolle und erleichternde Möglichkeit geboten Programme zu erstellen, die keine Defizite hinsichtlich der Erfordernisse aufweisen.
Siehe auch folgender Link: https://www.lba.de/DE/Luftsicherheit/SichereLieferkette_DE/RegBDeuteschland/Aktuelle_Inforamtionen/RegB_Newsletter/Newsletter/News_17_09_2021.html?nn=2093350
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