Am 31. Dezember 2021 trat die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1583 der Kommission in Kraft. Diese ändert die Verordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit in Bezug auf Cybersicherheitsmaßnahmen. Die Maßnahmen, die hierfür umzusetzen sind, haben wir für Sie hier Neue Verordnung 2019/1583 für die Luftsicherheit in Bezug auf Cybersicherheitsmaßnahmen bereits zusammengefasst.

Wie die Verordnung unter Punkt 1.0.6. besagt, legt die zuständige Behörde Verfahren für einen angemessenen, praktikablen und rechtzeitigen Austausch relevanter Informationen fest und setzt sie um, um andere nationale Behörden und Agenturen, Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen und andere beteiligte Akteure zu unterstützen, wirksame Sicherheitsrisikobewertungen in Bezug auf ihre Tätigkeiten durchzuführen. Das steht noch aus.

Damit Sie sich jedoch auf diese Maßnahmen vorbereiten können und erfahren, was unter Cybersicherheitsmaßnahmen generell zu verstehen ist, bieten wir in Zusammenarbeit mit der IT-Security@Work GmbH als Fachspezialisten für Informationssicherheit, Datenschutz und Compliance die Möglichkeit eines Einstiegsseminars mit anschließendem Austausch an. Nachfolgend finden Sie erste Termine, zu denen Sie sich anmelden können:

  • Die ersten Termine waren sehr erfolgreich. Wir informieren Sie auf Nachfrage gerne über weitere Termine

Die Kosten für das Seminar betragen € 69,00 .

In diesem Preis enthalten sind

  • Zugang zum Seminar und exklusive Seminarunterlagen
  • eine Aufzeichnung des Seminars
  • einen Leitfaden zur Implementierung von allgemeinen Cybersecurity Maßnahmen

Sie möchten mehr über die IT-Security@Work GmbH erfahren? Dann schauen Sie hier: https://www.isw-online.de/

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