Mit der Ausbilderinformation 04/2022 vom 01.12.22 zur Festlegung der Fortbildungsinhalte für Sicherheitsbeauftrage und Kontrollpersonen für das Jahr 2023 wurden wir vom Luftfahrt-Bundesamt darauf hingewiesen, dass verkürzte Fortbildungen bei mehreren Qualifikationen als Kontrollperson nicht mehr möglich sind. Das bedeutet, dass auch gleiche Inhalte in den verschiedenen Fortbildungen vermittelt werden müssen.

Uns ist nicht bekannt, ob es sich dabei um eine „Insellösung“ des LBA handelt oder ob alle Luftsicherheitsbehörden gleichermaßen verfahren werden. Was wir wissen ist, dass die meisten Länder keine spezifischen Inhalte vorgeben, sondern darauf vertrauen, dass die von ihnen zugelassenen Ausbilder hochwertige Fortbildungen praktizieren.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

Teilen Sie diese News via

Mehr Neuigkeiten

ICH MÖCHTE DEN NEWSLETTER ABONNIEREN

Immer die Nummer 1.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!

ICH MÖCHTE DEN NEWSLETTER ABONNIEREN