Liebe WBT-Kunden,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Fortbildung Sicherheitskultur nur noch bis einschließlich 31.12.2022 durchgeführt werden kann. Gemäß der Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts, müssen alle begonnenen Schulungen zur Fortbildung Sicherheitskultur vor dem 31.12.2022 abgeschlossen werden. Nach dem 31.12.2022 dürfen keine Fortbildungsnachweise mehr ausgestellt werden.
Alle erworbenen und nicht genutzten Kurse “Fortbildung Sicherheitskultur” verfallen ohne Rückerstattung.
Daher bitten wir Sie um Beachtung dieser Frist und um eine rechtzeitige Mitteilung an Ihre Mitarbeitenden, damit die gebuchten und bereits begonnenen Fortbildungen Sicherheitskultur auf jeden Fall vor Ablauf dieser Frist abgeschlossen werden.
Sofern Personen bis zum 31.12.2022 keine Fortbildung „Sicherheitskultur“ absolviert haben, müssen diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine vollständige Schulung der betreffenden Personengruppe des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 inklusive Sicherheitskultur absolvieren.
Zusätzlich möchten wir Sie darüber informieren, dass das Luftfahrt-Bundesamt bekannt gegeben hat, dass ab dem 01.01.2023 die Nutzung von computergestützten Schulungen (WBT/CBT) auch im Homeoffice erfolgen kann und daher das Verfahren zur Identitätsprüfung während der Schulung erweitert werden soll. Die Identitätsprüfung kann demnach jeweils pro Schulungstag vor Ort durch die Sicherheitsbeauftragten erfolgen oder mittels kameragestütztem Verfahren (beispielsweise Facetime, Skype oder MS Teams) durch die Sicherheitsbeauftragten oder einer vom Sicherheitsbeauftragten innerhalb des Unternehmens mit dieser Aufgabe betrauten Person erfolgen.
Unabhängig von der Art der genutzten Identitätsprüfung besteht die Anforderung, dass die identitätsprüfende Person über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen muss. Die ausführende Person, hat die Identitätsprüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation der Identitätsprüfung ist mindestens für die Dauer der Gültigkeit der computergestützten Luftsicherheitsschulung aufzubewahren (in der Regel 5 Jahre) und auf behördliches Verlangen nachzuweisen.
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Telefon 0531-180538-0
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