Generell ist es so, dass eine Sendung, die als „High-Risk-Cargo“ eingestuft wurde, auch bei der Weitergabe als solche gekennzeichnet ist (z.B. „HRCM“ oder „unsecured High Risk Cargo“). Die Kennzeichnung ist für die Kontrolle von besonderer Bedeutung, da diese Sendungen nicht durch nur eine, sondern durch zwei Kontrollmethoden kontrolliert werden muss.
Nun hat auch der bekannte Versender bereits diese Kennzeichnung vorzunehmen, wenn z.B.
- bei ihm eingebrochen wurde und/oder unbefugter Zugang zu geschützten Betriebsbereich möglich war.
- nicht nachvollziehbare Beschädigungen an identifizierter Luftfracht erkennbar sind.
- bei einer Sendung Abweichungen bei der Anzahl der Colli, den Maßen oder beim Gewicht festgestellt wird.
- eine Sendung auf sonstige Weise verdächtig ist, beispielsweise
- erkennbare Nachverklebung bei Kartonverpackungen
- Nutzung unterschiedlicher Klebebänder bei Kartonverpackungen
- Spuren von Schnitten oder aufgerissene Kartonverpackungen
- Spuren von Bohr- oder Sägelöchern bei Holzverpackungen
- ausgerissene Schrauben oder Nägel bei Holzverpackungen.
Deutlich wird diese durch den bekannten Versender durchzuführende neue Regelung auch In Kapitel 4.5 des bekannte Versender-Sicherheitsprogramms. Geschrieben steht:
„Weist die Luftfracht/Luftpost Anzeichen einer erheblichen Manipulation in einem Maße auf, die das Einbringen eines verbotenen Gegenstands ermöglicht, oder ist sie anderweitig verdächtig oder wurde sie von der zuständigen Behörde, einer Strafverfolgungs-/ Vollzugsbehörde oder einem Nachrichtendienst als Luftsicherheitsrisiko gemeldet, übergibt der bekannte Versender dem reglementierten Beauftragten diese Luftfracht/Luftpost unmissverständlich als unkontrollierte Fracht/Post mit hohem Risiko.“
Denken Sie bitte auch daran, Ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den entsprechenden Bereichen über diese Notwendigkeit und das von Ihnen vorgeschriebene Verfahren zu informieren.
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Telefon 0531-180538-0
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