Nach einer Informationen aus dem Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat wurde eine Möglichkeit geschaffen, das Beibringen von Nachweisen in Verbindung mit dem Antrag auf Prüfung der Zuverlässigkeit zu ersetzen.
Eigentlich werden im Rahmen der Beantragung von Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz Nachweise über Beschäftigungszeiten, Ausbildungen und Lücken während der letzten 5 Jahre verlangt. Die in Verbindung mit ausländischen Antragstellern beizubringenden Nachweise über bestimmte Zeiträume und Tätigkeiten stellten oftmals eine Herausforderung dar. Die ersatzweise anerkannten Eigenbestätigungen sind nun nicht mehr zulässig.
Die jetzt geschaffene Variante stellt den Arbeitgeber in die Verantwortung, der die oben erwähnten Zeiten ohne Nachweise mit einem Interview ersetzen kann. Einige Behörden stellen zu diesem Zweck bereits ein Interviewformular mit Ausfüllhilfen zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Interview immer nur dann gestattet ist, wenn keine anderen Nachweise erbracht werden können
„z.B. bei Zeiten ohne Beschäftigung in Ländern, in denen es keine mit Deutschland vergleichbare Arbeitslosenmeldung gibt“.
In einigen Bundesländern wird diese Vorgehensweise bereits praktiziert.
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