Entgegen von Gerüchten schreibt die neue LuftSiSchulV nicht vor, dass zukünftige Ausbilder/-innen einen „AdA-Schein“ für ihre Zertifizierung benötigen.
Gemäß § 20 Abs. 2 LuftSiSchulV ist jedoch eine “Train the Trainer” Schulung mit einem Zeitansatz von mind. 40 UE erforderlich, die
– didaktische Grundlagen,
– kreative Unterstützung von Lernprozessen,
– lernpsychologisches Fachwissen,
– und Methodenkompetenz sowie Techniken in Präsentation und Moderation
vermittelt.
Wir erweitern unser Angebot dahingehend und bieten Ihnen zukünftig ein Programm, dem das Luftfahrt-Bundesamt bereits zugestimmt hat.
Termine finden Sie in Kürze auf unseren Internetseiten.
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