Wie in jedem Jahr bieten wir Ihnen unsere AWiAS Aviation Days wieder als Fortbildung für Ausbilderinnen/Ausbilder und Sicherheitsbeauftragte an.
Für die Fortbildung für Ausbilderinnen/Ausbilder haben wir vom Luftfahrt-Bundesamt die Genehmigung erhalten. Voraussetzung für den Erhalt des Fortbildungsnachweises ist, dass
- man während der gesamten Veranstaltung (18./19.06.2024) anwesend ist und
- die Lernerfolgskontrolle besteht.
Die Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte ist mit Inkrafttreten der neuen LuftSiSchulV nicht mehr genehmigungspflichtig, auch nicht, wenn es – wie in diesem Fall – eine „etwas andere Fortbildung“ ist. Wir wurden vom LBA darauf hingewiesen, dass es dann als Fortbildung gesehen werden kann, wenn wir alle geforderten Themen für 11.2.5 Fortbildungen einhalten. Nachdem wir also die Vortragsthemen unserer Referenten sowie die Teile aus der Praxis mit den geforderten Inhalten aus der LuftSiSchulV verglichen hatten, passt alles und so werden die AWiAS Aviation Days 2024 als Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte stattfinden. Auch hier gelten die Voraussetzungen, dass nur eine Bescheinigung ausgestellt werden kann, wenn
- man während der gesamten Veranstaltung (18./19.06.2024) anwesend ist und
- die Lernerfolgskontrolle besteht.
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