Mit den neuen Anforderungen für theoretische Prüfungen wurde eine weitere Hürde geschaffen, die man normalerweise bewältigen könnte, wenn nicht…

In der LuftSiSchulV heißt es: Die in der theoretischen Prüfung gestellten Fragen bestehen aus einem allgemeinen Teil und einem spezifischen Teil (Prüfungskomponenten), der Fragen zu den der jeweiligen Personengruppe zugewiesenen Aufgaben enthält. Der allgemeine Teil umfasst zehn Basisfragen, während die Anzahl der Fragen im spezifischen Teil variabel ist. Die Antworten für den allgemeinen und den spezifischen Teil werden getrennt voneinander bewertet.

Die Fragen sind mindestens zu 50 Prozent aus dem vom Bundesministerium des Innern und für Heimat und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr erstellten Fragenkatalog auszuwählen, der der Luftsicherheitsbehörde und dem Prüfungsausschuss vorliegt. Der Prüfungsausschuss ist nicht an die vorgegebene Formulierung der Fragen gebunden. Bis zu 50 Prozent der Fragen können somit auf fach- und ortsspezifische Gegebenheiten ausgerichtet werden und müssen nicht dem Fragenkatalog entnommen werden.

Das bedeutet: Auch, wenn man im allgemeinen Teil 100 % erreicht, trotzdem durchgefallen ist, wenn im spezifischen Teil nur 69 % erreicht werden.

Hinsichtlich der Fragen ist eine gute Prüfungsvorbereitung durch Ausbilder mittlerweile fast ausgeschlossen. Uns werden Fragen von ehemaligen Prüfungsteilnehmern berichtet, auf die wir keine Antwort wissen. Das liegt nicht an unserem Unvermögen, sondern daran, dass es sich um so offene Fragen handelt, auf die es verschiedene Antworten geben könnte. Da wir aber nicht wissen, was der Verfasser dazu im Kopf hatte, ist es eigentlich unmöglich, dieses Rätsel zu lösen. Was würden Sie auf die Frage antworten „Woran erkennt man am schnellsten eine USBV?“

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