Eine Voraussetzung für die Zulassung von Unternehmen in der sicheren Lieferkette ist, dass sie einen Alarmplan für alle Mitarbeiter/-innen ersichtlich aushängen. Dieser enthält auch die Meldewege, also, wer ist bei welchem Vorfall und in welcher Reihenfolge zu informieren. Mich treibt immer noch eine Frage um, die ich vor Jahren dem – damals noch – Bundesministerium für Verkehr stellte und zu der ich bisher keine Antwort erhielt. Sie lautete
Wissen die in der Nähe von reglementierten Beauftragten stationierten Polizeidienststellen eigentlich, dass in ihrer Nähe Luftfracht kontrolliert wird und was bei USBV Verdacht zu tun ist?
Auf Flughäfen wird dann eine Routine ausgelöst, aber wie ist das, wenn es nicht in der Nähe eines Flughafens stattfindet? Wir sind dankbar für Informationen, sollte es jemand von Ihnen wissen.
Und haben die für die Luftsicherheit maßgeblichen Ministerien und Behörden auch einen Alarmplan und Meldewege für die in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrollierenden Unternehmen und die Ausbilderinnen/Ausbilder festgelegt, so dass man stets aktuell auf Gefährdungslagen hingewiesen wird? Von dem Vorfall in Leipzig haben alle Agierenden erst viel zu spät erfahren.
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