Zum 20. Mai 2025 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2025/920 in Kraft getreten – mit weitreichenden Auswirkungen für alle Akteure in der sicheren Lieferkette. Ob reglementierter Beauftragter, bekannter Versender oder Ausbildungsanbieter: Die Neuerungen betreffen zentrale Prozesse in der Luftfracht- und Luftpostkontrolle, der Schulung sowie der Zertifizierung von Sicherheitspersonal.
Was ändert sich konkret?
- Reglementierte Beauftragte müssen ab 1. September 2024 detaillierte Informationen von ihren Geschäftspartnern vorhalten – ohne diese Nachweise keine anerkannte „etablierte Geschäftsbeziehung“.
- Sendungen dürfen nur angenommen werden, wenn die Identität der übergebenden Person geprüft wurde (z. B. mit Personalausweis oder Führerschein).
- Neudefinition von Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprozessen für Sicherheitspersonal (inkl. Bildauswertungstests)
- Klarere Vorgaben zur Unabhängigkeit von Prüfstellen und Ausbildungsanbietern
- Neue Regeln für den Einsatz und die Bewertung von Sprengstoffspürhunden im Drittland
- Routineprüfungen von Sicherheitstechnik: höhere Frequenz, strengere Nachweispflicht
Was bedeutet das für Sie?
Handlungsbedarf besteht vor allem dort, wo interne Prozesse, Prüfzyklen oder Vertragsbeziehungen bislang weniger formal geregelt waren. Viele neue Anforderungen treten ab Januar 2026 verbindlich in Kraft – eine frühzeitige Anpassung ist daher dringend empfohlen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der neuen Vorgaben – sprechen Sie uns an.
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Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
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