SECURITY
Fortbildung Ausbildende
Fortbildung für Ausbildende in der Luftsicherheit.
| Dauer> | 4 Stunden |
| Voraussetzung> | Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie gültige Ausbilderzulassung |
| Inhalte> | Die Inhalte der Schulung basieren auf einem durch die Luftsicherheitsbehörde genehmigten Schulungsprogramm. |
| Abschluss> | Schulungsbescheinigung |
| Gültigkeit> | Zugelassene Ausbilder müssen gemäß § 2 Abs. 3 LuftSiSchulV ab ihrer Zulassung jährlich mindestens eine vierstündige Fortbildungsunterweisung besuchen. |








