Für (Luft-)Sicherheitsbeauftragte gilt ein 5-jähriges Fortbildungsintervall. Die Laufzeitberechnung beginnt am Tag nach Beendigung der Erstschulung bzw. immer nach Beendigung einer Fortbildung. Verpassen Sie bitte nicht das Enddatum, da Sie, sollten Sie innerhalb dieser 5 Jahre keine Fortbildung absolviert haben, erneut die gesamte Schulung 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 durchlaufen müssen.
Für die Dauer der Fortbildung sind 4 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, jedoch auch eine Lernerfolgskontrolle. Diese – wie auch die Auswertung dazu – müssen Sie zur Dauer hinzurechnen.
Achtung: Zu der kürzlich veröffentlichten Information des LBA für Ausbilderinnen und Ausbilder wurde nun eine Änderung bekannt gegeben: Die Schulung gemäß Ziffer 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes wird künftig nicht mehr für die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten anerkannt. Bitte beachten Sie das, damit Sie zukünftig erfolgreich fortgebildet werden!
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Änderungen bei der 11.2.5 Schulung für Sicherheitsbeauftragte
Die Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) spricht in § 4 Abs. 1 Satz 3 davon, dass bei [...]
Wichtige Änderungen für Kontrollen (ETD)
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/566 der Kommission vom 10. März 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung [...]
Nach- bzw. Zusatzschulung für das gesamte Kontrollpersonal (11.2.3.1, 11.2.3.2 und 11.2.3.3) bis Ende 2025
Angekündigt wurde, dass das gesamte Kontrollpersonal bis zum Ende dieses Jahres einer ergänzenden Fortbildung [...]
Noch einmal: Neue EU-Verordnung (EU) 2025/920 bringt zahlreiche Änderungen für die Luftsicherheit
Am 20. Mai 2025 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2025/920 in Kraft getreten – [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!