Für (Luft-)Sicherheitsbeauftragte gilt ein 5-jähriges Fortbildungsintervall. Die Laufzeitberechnung beginnt am Tag nach Beendigung der Erstschulung bzw. immer nach Beendigung einer Fortbildung. Verpassen Sie bitte nicht das Enddatum, da Sie, sollten Sie innerhalb dieser 5 Jahre keine Fortbildung absolviert haben, erneut die gesamte Schulung 11.2.5 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 durchlaufen müssen.
Für die Dauer der Fortbildung sind 4 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, jedoch auch eine Lernerfolgskontrolle. Diese – wie auch die Auswertung dazu – müssen Sie zur Dauer hinzurechnen.
Achtung: Zu der kürzlich veröffentlichten Information des LBA für Ausbilderinnen und Ausbilder wurde nun eine Änderung bekannt gegeben: Die Schulung gemäß Ziffer 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 im Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamtes wird künftig nicht mehr für die Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten anerkannt. Bitte beachten Sie das, damit Sie zukünftig erfolgreich fortgebildet werden!
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