Die EU-Datenbank wurde umgestellt und so wird neuerdings bei einer Validierung eine Uhrzeit angegeben, die (zumindest derzeit) eine Stunde von der aktuellen mitteleuropäischen Winterzeit abweicht.
Insbesondere, da das LBA im Rahmen der sogenannten „Vorabverfassung von Begleitdokumenten“ bei den RegB genau darauf achtet, dass eine Statusvergabe nicht vor dem Lagereingang erfolgt, könnte dies ggf. zu Ungereimtheiten im Zuge einer Überprüfung durch das LBA führen.
Das LBA hat auf Rückfrage mitgeteilt, dass die EU-Kommission neuerdings die Grundlage für Zeitangaben in der EU-Datenbank auf UTC umgestellt hat und dies auch so bleiben wird.
Aus diesem Grund gibt es derzeit eine Abweichung um eine Stunde und mit der Umstellung auf die Sommerzeit wird sich die Abweichung dann auf 2 Stunden erhöhen!
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