Frankreich ändert das REST-Verfahren – mit Auswirkungen für unsere reglementierten Beauftragten.

Ab 1. April 2024 werden in Frankreich Sendungen, die in luftdichten Behältern (Fässer, Kanister) von mehr als 25 Litern verschickt werden, nur noch von Sprengstoff-Spürhundeteams kontrolliert werden, wenn sie von einem Unternehmen stammen, das durch DGAC (Luftfahrtbehörde Frankreich) dazu ermächtigt wurde. Dazu ist ein Fragebogen auszufüllen und mit entsprechenden Unterlagen einzureichen. Die Ermächtigung gilt bis zum 30. September 2024. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

Weiter heißt es in der Bekanntmachung, dass Fässer mit einem Fassungsvermögen von 25 Litern oder weniger mit Röntgengeräten oder anderen Methoden einzeln kontrolliert werden können, sofern der Sicherheitsbeauftragte die hinreichende Sicherheit gewährleistet, dass keine verbotenen Gegenstände in der Sendung versteckt sind.

Dieses Vorhaben ist auch für unsere reglementierten Beauftragten von Bedeutung, die derartige Waren über Frankreich haben kontrollieren lassen.

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