Wie Sie wissen beinhaltet eine erfolgreich durchgeführte 11.2.3.9 Schulung gleichzeitig die 11.2.7. Gleiches gilt für die 11.2.3.10. Beides muss auf der Schulungsbescheinigung bestätigt worden sein, also
- 11.2.3.9 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 inklusive 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 oder
- 11.2.3.10 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 inklusive 11.2.7 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998.
Wurde die 11.2.7 nicht auf der Schulungsbescheinig ausgewiesen, gilt es für das Luftfahrt-Bundesamt nicht als inkludiert. Bitte kontrollieren Sie die Schulungsbescheinigungen Ihrer MA und lassen Sie die Schulungsbescheinigungen, die den Zusatz nicht enthalten, korrigieren.
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