Mit der Ausbilderinformation 04/2022 vom 01.12.22 zur Festlegung der Fortbildungsinhalte für Sicherheitsbeauftrage und Kontrollpersonen für das Jahr 2023 wurden wir vom Luftfahrt-Bundesamt darauf hingewiesen, dass verkürzte Fortbildungen bei mehreren Qualifikationen als Kontrollperson nicht mehr möglich sind. Das bedeutet, dass auch gleiche Inhalte in den verschiedenen Fortbildungen vermittelt werden müssen.
Uns ist nicht bekannt, ob es sich dabei um eine „Insellösung“ des LBA handelt oder ob alle Luftsicherheitsbehörden gleichermaßen verfahren werden. Was wir wissen ist, dass die meisten Länder keine spezifischen Inhalte vorgeben, sondern darauf vertrauen, dass die von ihnen zugelassenen Ausbilder hochwertige Fortbildungen praktizieren.
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