Denken Sie bei Änderungen am Sicherheitsprogramm, auch das Cybersicherheitsprogramm an die neuen Grundsätze zur Anwendung von Cybersicherheitsmaßnahmen anzupassen
Seit dem 01.01.2026 sind neue Grundsätze zur Anwendung der Cybersicherheitsmaßnahmen der VO (EU) 2015/1998 in den Cybersicherheitsprogrammen zu beschreiben.
Bei der wiederholenden Zulassung, bei Änderungen im Sicherheitsprogramm oder bei Änderungen im Cybersicherheitsprogramm ist das Cybersicherheitsprogramm basierend auf der Version 3 der Grundsätze anzupassen und einzureichen.
Daher empfehlen wir Ihnen, Cybersicherheitsprogramme auf Basis der Version 3 der Grundsätze zu erstellen, um bei kurzfristigen Änderungen am Sicherheitsprogramm keine unnötige Zeit zu verlieren.
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