Denken Sie bei Änderungen am Sicherheitsprogramm, auch das Cybersicherheitsprogramm an die neuen Grundsätze zur Anwendung von Cybersicherheitsmaßnahmen anzupassen

Seit dem 01.01.2026 sind neue Grundsätze zur Anwendung der Cybersicherheitsmaßnahmen der VO (EU) 2015/1998 in den Cybersicherheitsprogrammen zu beschreiben.

Bei der wiederholenden Zulassung, bei Änderungen im Sicherheitsprogramm oder bei Änderungen im Cybersicherheitsprogramm ist das Cybersicherheitsprogramm basierend auf der Version 3 der Grundsätze anzupassen und einzureichen.

Daher empfehlen wir Ihnen, Cybersicherheitsprogramme auf Basis der Version 3 der Grundsätze zu erstellen, um bei kurzfristigen Änderungen am Sicherheitsprogramm keine unnötige Zeit zu verlieren.

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Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

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