Computergestützte Schulungen gemäß Kapitel 11.2., Ziffer 11.2.1.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Vor der fachlichen Prüfung des Schulungsprogramms, muss die Anerkennung der Verfahren und Prozesse für WBT und CBT erfolgen.

Hier muss der Schulungsanbieter folgende Punkte sicherstellen:

  • es dürfen nur Personen an der Schulung teilnehmen, die über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG verfügen
  • die Teilnehmer müssen ein berechtigtes Interesse an der Teilnahme der Luftsicherheitsschulung haben
  • die Teilnehmer müssen während der Schulung einer Identitätsprüfung unterzogen werden.
  • die Schulungsbescheinigung muss Elemente eingearbeitet haben, die vor Manipulationen schützen

Folgende Voraussetzungen gelten für sämtliche WBT / CBT:

  • Die zeitlichen Vorgaben des Modulsystems und die individuelle Schulungsdauer müssen in einem angemessen Verhältnis stehen
  • Zur Förderung der Aktivität der Schulungsteilnehmer, muss das Programm interaktiv gestaltet werden
  • Bei Lernzielerfolgskontrollen müssen sämtliche Schulungsinhalte von den Teilnehmern absolviert worden sein und die Lernzielerfolgskontrolle muss an das Ende des WBT/CBT gestellt werden.
  • In den WBT/CBT muss sichergestellt werden, dass bei Schulungen gemäß Ziffer 11.2.6 und 11.2.7 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 die Teilnehmer, vor Ausstellung der Schulungsbescheinigungen, die Kenntnisse aller in der Schulung vermittelten Themen nachweisen

Die WBT / CBT müssen interaktiv gestaltet sein, um die Aufmerksamkeit der Teilnehmer zu schärfen. Hierzu sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

  • Es muss eine Navigationsleiste vorhanden sein, damit die Teilnehmer bereits bearbeitet Seiten aufrufen können
  • Die Teilnehmer müssen mit den Bedientasten „Weiter“ oder „Zurück“ die WBT / CBT manuell bedienen können
  • Anschauungsmaterial, wie Bilder oder Grafiken müssen thematisch passen und in angemessenem Verhältnis im Programm eingepflegt sein und mit einer Zoomfunktion zum Vergrößern ausgestattet sein.
  • Zur Auflockerung und Anschaulichkeit dienen kurze Filmsequenzen, die von den Teilnehmern vor- bzw. zurückgespult werden können.
  • Zwischenfragen müssen zur Lernstandskontrolle nach jeder Lerneinheit eingefügt werden. Diese Fragen dürfen nicht Inhalt der abschließenden Lernzielerfolgskontrolle sein und sollen nach mehrfacher Falschbeantwortung aufgelöst werden.
  • Lückentexte bieten die Gelegenheit das Gelernte zu Wiederholen.
  • Drag-and-Drop Funktionen dienen zum Verschieben von Elementen, die Begriffen oder Bildern zugeordnet werden können.

Zusätzlich können folgende interaktive Elemente in WBT / CBT Schulungsprogrammen genutzt werden:

  • Kreuzworträtsel
  • Galgenraten
  • Memory
  • Mind Map
  • Pinnwand
  • Diagramm
  • Forum
  • Chatraum
  • Hypertext-Link
  • Animated GIF
  • Vertonungen von Inhalten
  • Zoomen und Drehen von Elementen

Weitere Informationen können formlos beim Luftfahrt-Bundesamt Referat S 2 angefordert werden.

Auch die bisher bereits zugelassenen WBT müssen demnach mit einer Übergangszeit an diese Anforderungen angepasst werden. Diesbezüglich wird das LBA die jeweilien Anbieter von WBT Schulungen kontaktieren.

Quelle 1: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/S/Schulung/Anlage_Merkblatt_WBT_CBT.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle 2: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/S/Schulung/Merkblatt_WBT_CBT.pdf?__blob=publicationFile&v=3