Die Ausbilder/-innen wurden vom Luftfahrt-Bundesamt über die Eingangsvoraussetzungen für Schulungen informiert, die auch für zukünftige Schulungsteilnehmer/-innen zu beachten sind.
Das Verfahren zur Identifizierung von Schulungsteilnehmern wurde konkretisiert. Für die Identifizierung von Schulungsteilnehmer ausschließlich anerkannt sind
- Personalausweis
- Reisepass
- EU-Kartenführerscheine und
- Flughafenausweise, wenn die Schulung in einem zugangsbeschränkten Bereich des jeweiligen Flughafens stattfindet und der Flughafenausweis als Zutrittsberechtigung fungiert.
Achtung: Firmenausweise und Aufenthaltstitel werden weiterhin nicht als Mittel zur Identifikation akzeptiert.
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