Die Ausbilder/-innen wurden vom Luftfahrt-Bundesamt über die Eingangsvoraussetzungen für Schulungen informiert, die auch für zukünftige Schulungsteilnehmer/-innen zu beachten sind.

Das Verfahren zur Identifizierung von Schulungsteilnehmern wurde konkretisiert. Für die Identifizierung von Schulungsteilnehmer ausschließlich anerkannt sind

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • EU-Kartenführerscheine und
  • Flughafenausweise, wenn die Schulung in einem zugangsbeschränkten Bereich des jeweiligen Flughafens stattfindet und der Flughafenausweis als Zutrittsberechtigung fungiert.

Achtung: Firmenausweise und Aufenthaltstitel werden weiterhin nicht als Mittel zur Identifikation akzeptiert.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

Teilen Sie diese News via

Mehr Neuigkeiten

NEWSLETTER ABONNIEREN

Immer die Nummer 1.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!

NEWSLETTER ABONNIEREN