Schon verschiedentlich haben wir darüber berichtet, welche umfangreichen Anforderungen Hund und Hundeführer/Hundeführerin in der Luftsicherheit erfüllen müssen.
Die Ausbildung eines zertifizierten Sprengstoff-Spürhundeteams ist äußerst anspruchsvoll
Mindestens 364 Unterrichtseinheiten, verteilt über mehrere Monate, sind erforderlich. Anders als Menschen können Hunde nicht täglich über acht Stunden trainiert werden – Qualität geht hier klar vor Quantität.
Erst wenn der Ausbilder bzw. die Ausbilderin die Prüfungsreife mit gutem Gewissen bestätigt, wird der Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) gestellt. Anschließend vergeht in der Regel noch einige Zeit, bis der Prüfungstermin angesetzt wird. Diese Zertifizierungsprüfung ist jährlich vollständig zu wiederholen.
Doch damit nicht genug! Alle drei Monate muss jedes zertifizierte Sprengstoff-Spürhundeteam eine Wiederholungsschulung durch einen zertifizierten Ausbilder absolvieren. Zusätzlich ist nach jeweils 100 Einsatzstunden eine bei der Behörde angemeldete Qualitätskontrolle durchzuführen – entweder durch einen Ausbilder oder durch eine sogenannte „kompetente Person“.
Als kompetente Person wird man durch das Luftfahrt-Bundesamt benannt. Voraussetzung ist unter anderem ein Sicherheitsüberprüfungsverfahren, das über den Geheimschutz initiiert wird. Kompetente Personen erhalten Einsicht in vertraulich eingestufte behördliche Unterlagen und Beschlüsse, um Qualitätskontrollen fachlich fundiert durchführen zu können. Dies ist unabhängig von einer Zulassung als Sprengstoff-Spürhundeausbilder.
👉 Wir freuen uns sehr, mitteilen zu können: AWiAS verfügt seit Kurzem über zwei offiziell benannte und beim LBA gelistete kompetente Personen.
Darauf sind wir stolz – und es erleichtert unseren Arbeitsalltag erheblich. Vor allem aber stärkt es die Qualität, Verlässlichkeit und Transparenz unserer EDD-Leistungen.
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