Waren, die von einem bekannten Versender an einen reglementierten Beauftragten gegeben werden, müssen manipulationssicher verpackt sein, ansonsten müssen diese als unsicher oder sogar „high risk cargo“ vom regB angenommen werden. So in etwa wird es seitens der Behörde geprüft. Auf den Internetseiten des LBA steht dazu:  „Die Übergabe der Sendung innerhalb der sicheren Lieferkette macht die manipulationserkennbare Verpackung nicht entbehrlich. Der Verordnungsgeber hat hier bewusst eine doppelte Sicherung durch Verpackung und Zugangssicherung vorgesehen.“

Auch die Anlage 6B für bekannte Versender des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 besagt zum einen:
“Sie müssen die fertige Außenverpackung beschreiben und belegen, dass sie robust ist. Sie müssen ebenfalls darlegen, wie die fertige Außenverpackung manipulationssicher gemacht wird, z. B. durch Verwendung von nummerierten Siegeln, Sicherheitsbändern, besonderen Stempeln oder von durch Klebeband verschlossene Kartons. Ferner müssen Sie nachweisen, dass Sie diese sicher aufbewahren, wenn sie nicht in Gebrauch sind, und dass ihre Ausgabe gesichert wird…”

Und für den Transport:
Sie müssen im Einzelnen angeben, wie die Fracht/Post zum reglementierten Beauftragten transportiert wird.”

“Wenn Sie für den Transport der Luftfracht/Luftpost verantwortlich sind, müssen Sie nachweisen, dass die Transportmittel gesichert werden können, entweder durch Verwendung von Siegeln, falls dies praktikabel ist, oder auf anderem Wege. Werden nummerierte Siegel verwendet, müssen Sie nachweisen, dass der Zugang zu den Siegeln gesichert wird und die Nummern aufgezeichnet werden. Werden andere Methoden verwendet, müssen Sie nachweisen, wie die Fracht/Post manipulationssicher gemacht und/oder gesichert wird. Darüber hinaus müssen Sie Maßnahmen nachweisen, mit denen die Identität der Fahrer überprüft wird, die Ihre Luftfracht/Luftpost abholen. Daneben müssen Sie nachweisen, dass Sie sicherstellen, dass die Fracht/Post gesichert ist, wenn sie die Betriebsstätte verlässt. Sie müssen nachweisen, dass die Luftfracht/Luftpost während des Transports vor einem unbefugten Zugriff geschützt ist…”

Setzen Sie für das Verpacken Ihrer Waren einen regB ein, sollten Sie in jedem Fall klären, ob Ihr Verfahren in Einklang mit den rechtlichen Vorgaben steht.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? 

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

Teilen Sie diese News via

Mehr Neuigkeiten

ICH MÖCHTE DEN NEWSLETTER ABONNIEREN

Immer die Nummer 1.

Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!

ICH MÖCHTE DEN NEWSLETTER ABONNIEREN