Das Luftfahrt-Bundesamt hat darüber informiert, dass zukünftig nur noch zugelassene Bilderkennungsprogramme eingesetzt werden dürfen. Das bedeutet, dass jetzt alle, die ein Bilderkennungsprogramm für eigene Kontrollkräfte oder „vermarktet“ einsetzen, dieses zur Genehmigung bei der Behörde einreichen müssen.

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