SECURITY
Fortbildung von Kontrollpersonal für Kontrollen von Personen (außer Fluggästen), mitgeführten Gegenständen, Fahrzeugen sowie Waren- und Versorgungsgütern nach Ziffer 11.2.3.1 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
| Dauer> | 48 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten |
| Voraussetzung> | Positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG |
| Inhalte> | Die Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben der LuftSiSchulV. |
| Abschluss> | Schulungsbescheinigung |
| Gültigkeit> | 12 Monate |
Details Schulungsinhalte:
Inhalte Schulung 11.2.3.1aawiasrobin2019-02-06T09:43:06+01:00
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
- Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
- Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Kenntnis der Sofortmaßnahmen
- Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
- Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
- Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
- Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
- Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck
- Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
- Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
- praktische Einweisung
Zusätzliche Informationen:
Teilen via
Anmeldung:
Schulungsort:
AWiAS Aviation Services GmbH
Am Südpark 10
65451 Kelsterbach
AWiAS Trainingszentrum
Am Südpark 10 65451 Kelsterbach







