GEFAHRGUT
CBTA Modul C und F – Erstschulung
(ohne Gefahrenklasse 7)
(ohne Gefahrenklasse 7)
Eine Gefahrgutschulung ist dann gefordert, wenn ein Unternehmen Gefahrgut im Luftverkehr befördert.
Dauer> | 3,5 Tage |
Zielgruppe> | Gefahrgutschulung für Personal von Luftfrachtspeditionen, das mit der Abfertigung von gefährlichen Gütern befasst ist und von Betreibern oder Bodenabfertigungsagenten, das gefährliche Güter annimmt (CBTA-C+F) gem. IATA DGR 66. Auflage |
Inhalte> | • Allgemeine Philosophie • Begrenzungen • Allgemeine Anforderungen für Versender • Klassifizierung • Verzeichnis gefährlicher Güter • Allgemeine Verpackungsanforderungen • Verpackungsanweisungen • Markierung und Kennzeichnung • Versender Erklärung und andere erforderliche Dokumente • Annahme Verfahren • Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut • Lagerung und Beladungsverfahren • Informationen an den Luftfahrzeugführer • Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder • Verfahren in Notfällen • LBA-Prüfung |
Abschluss> | Die Prüfung findet in schriftlicher Form statt und muss mit min. 80% bestanden werden |
Gültigkeit> | |