Schulung gem. Kapitel 11.2.3.1 (b) – Kontrollkräfte für Personal und mitgeführte Gegenstände2023-11-28T10:24:07+01:00

SECURITY

Schulung gem. Kapitel 11.2.3.1 (b) – Kontrollkräfte für Personal und mitgeführte Gegenstände

Schulung von Personen, die für die Kontrolle von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck zuständig sind

Dauer
197 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zzgl. der behördlichen Prüfung
VoraussetzungPositive Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG sowie körperliche Eignung
InhalteDie Inhalte der Schulung richten sich nach den Vorgaben des modularen Schulungssystems, hier Spezialmodul 1b, 13, 16 und 17.
AbschlussSchulungsbescheinigung für die Anmeldung zur behördlichen Prüfung
GültigkeitGültig bis zur Rezertifizierung, sofern die Fortbildung wie folgt durchgeführt wird: Theorie: 1x jährlich 24 Stunden + Praxis: alle 6 Monate 6 Stunden

Details Schulungsinhalte

Inhalte Schulung 11.2.3.1b2019-02-06T09:43:16+01:00
  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Kenntnis der Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der Meldeverfahren
  • Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
  • Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und menschlichen Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
  • Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
  • Kenntnis der Konfiguration der jeweiligen Kontrollstelle und der Kontrollverfahren
  • Kenntnis der Sofortmaßnahmen
  • zwischenmenschliche Kompetenzen, insbesondere Fähigkeit im Umgang mit kulturellen Unterschieden und mit potenziell gefährlichen Fluggästen
  • Kenntnis der Ausnahmen von Kontrollen und besonderer Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der Schutzanforderungen für aufgegebenes Gepäck
  • Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
  • Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
  • Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
  • Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
  • praktische Einweisung
  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für die Fahrzeugkontrolle, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der Techniken für Fahrzeugkontrollen
  • Fähigkeit zur Durchführung von Fahrzeugkontrollen mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • Kenntnis der Beförderungsanforderungen
  • Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
  • Kenntnis der Verfahren für Streifengänge, das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  • Kenntnis der rechtlichen Anforderungen für Zugangskontrollen, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Zugangskontrollsysteme
  • Kenntnis der Genehmigungen, einschließlich Flughafenausweise und Fahrzeugausweise, die zum Zugang zu den Bereichen der Luftseite berechtigen, sowie Fähigkeit, diese Zulassungen zu erkennen

Zusätzliche Informationen

Sprache2019-02-20T17:33:15+01:00
  • Kurssprache: Deutsch

  • Kursunterlagen: Deutsch

Zeiten2021-10-06T15:45:50+01:00
  • Unsere Kurse beginnen am ersten Tag um 9:00 Uhr; Die Kurse enden um 17:00 Uhr (kann nach Absprache variieren)

Schulungsort2019-02-07T16:25:08+01:00
  • Seminare werden entweder in unserem Schulungszentrum in Frankfurt (Am Südpark 10, 65451 Kelsterbach) oder an einem unserer Partnerstandorte durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie in den Seminardetails.

Zertifikat2019-02-22T15:33:37+01:00
  • Jeder Teilnehmer erhält nach der Schulung eine vom Ausbilder unterschriebene Schulungsbescheinigung, digital oder hardcopy.

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Anmeldung

Schulungsort

AWiAS Aviation Services GmbH
Am Südpark 10
65451 Kelsterbach

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