Das Luftfahrt-Bundesamt erwartet von den zugelassenen Unternehmen, dass sie ihr Personal in regelmäßigen Abständen (1 x jährlich) hinsichtlich Sicherheitskultur sensibilisieren, um eine besondere Aufmerksamkeit aufrecht zu erhalten. In den Rechtsgundlagen ist diese Forderung nicht zu finden, aber es wurde in den vom LBA zur Verfügung gestellten “Muster-Sicherheitsprogrammen” vorgegeben.
Die Ausgestaltung dieser Unterweisungen ist frei und so sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Auch ist nicht vorgeschrieben, dass es durch zugelassene Ausbilder/-innen zu erfolgen hat.
Um es Ihnen so leicht wie möglich zu machen, haben wir eine Web-Unterweisung entwickelt, die Sie – wie gewohnt – über unser WBT -Internetangebot zu einem kleinen Preis pro Person buchen können. Leicht und unkompliziert auch deshalb, weil Sie sich entspannt zurücklehnen können und nur unseren Avataren zuhören müssen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Änderungen bei der 11.2.5 Schulung für Sicherheitsbeauftragte
Die Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) spricht in § 4 Abs. 1 Satz 3 davon, dass bei [...]
Wichtige Änderungen für Kontrollen (ETD)
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2023/566 der Kommission vom 10. März 2023 zur Änderung der Durchführungsverordnung [...]
Nach- bzw. Zusatzschulung für das gesamte Kontrollpersonal (11.2.3.1, 11.2.3.2 und 11.2.3.3) bis Ende 2025
Angekündigt wurde, dass das gesamte Kontrollpersonal bis zum Ende dieses Jahres einer ergänzenden Fortbildung [...]
Noch einmal: Neue EU-Verordnung (EU) 2025/920 bringt zahlreiche Änderungen für die Luftsicherheit
Am 20. Mai 2025 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2025/920 in Kraft getreten – [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!