Mit der neuen Mustervorlage für die Sicherheitsprogramme wurde nun auch die Dokumentationspflicht für Schulungsunterlagen erwähnt und damit eingefordert.
Das bedeutet im Einzelnen, dass
- die Echtheit der Schulungsbescheinigungen durch den/die Sicherheitsbeauftragte/n zu überprüfen ist.
- bei Vorlage einer Kopie immer auch das Original einzusehen ist und auf der Kopie „Original lag vor, Kopie gefertigt am… mit Namenszeichen des/r Sicherheitsbeauftragten“ zu vermerken ist.
- bei sog. „print@home-Schulungsbescheinigungen“ die Echtheit mittels des angegebenen Verifizierungsservices festzustellen ist und nach Verifizierung auf der Bescheinigung beispielsweise „Verifizierung erfolgreich überprüft am… mit Namenszeichen des/r Sicherheitsbeauftragten“ vermerken ist.
- die Schulungsnachweise chronologisch ab Einstellung (Erstschulung, Fortbildungen) aufzubewahren sind.
- durch den/die Sicherheitsbeauftragte/n zu überprüfen ist, dass die Personen, die eine Schulung gemäß Kapitel 11 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 absolvieren, auch die „richtigen“ sind und eine etwaige Prüfung von ihnen eigenständig abgelegt wurde.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Besser kommunizieren. Konflikte souverän lösen. Zusammenarbeit stärken.
Konstruktive Kommunikation – humorvoll erklärt: Es reicht nicht, zu sagen: „Du bist ein Idiot.“ [...]
Alexander Schott ist neuer Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes
Zum 1. August 2026 hat Alexander Schott das Amt des Präsidenten des Luftfahrt-Bundesamtes übernommen. [...]
Save the Date – AWiAS Aviation Days 2027
Frei nach dem Motto „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ freuen wir uns, bereits [...]
Prüfungsanmeldungen – zurück zur Sammelbestellung
Es gab ordentlich Gegenwind für das Luftfahrt-Bundesamt, als bekannt wurde, dass Prüfungsanmeldungen für mehrere [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











