Denken Sie bitte daran, die Dokumentationsverpflichtung bei der Annahme von Luftfracht einzuhalten, die seit Januar 2023 gilt.
Das heißt, es sind immer die Kennzeichen vom Auflieger und von der Zugmaschine zu erfassen!
Bei der Erfassung der Kennzeichen von Auflieger und Zugmaschine handelt es sich nicht um eine zukünftige Anforderung, sondern vielmehr um eine Präzisierung der Dokumentationsverpflichtung, welche spätestens seit Veröffentlichung des neuen Muster Frachtannahmedokumentes durch das Luftfahrt-Bundesamt seit dem 11. Januar 2023 obligatorisch ist. Somit ist diese Verpflichtung bereits seit Januar 2023 zu erfüllen.
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