Noch kurz vor Ablauf des Jahres 2022 und obwohl wir bereits in den News darauf hingewiesen haben, möchten wir einen erneuten WECKRUF senden.
Das Fehlen der Schulung Sicherheitskultur wird ab dem 1.1.2023 zu großen Problemen in Ihren Unternehmen sorgen.
Sicherheitspersonal, welches nicht nachweisen kann, 1 UE geschult worden zu sein, darf die geschützten Betriebsbereiche nicht mehr betreten und auch nicht mehr an sicherer Luftfracht arbeiten. Das LBA hat darauf hingewiesen, dass das Modul Sicherheitskultur ab 1.1.2023 nicht nachgeholt werden kann und somit die gesamte Schulung 11.2.3.9 aberkannt wird!
Gleiches gilt für das Fehlen der Schulung Sicherheitskultur bei Sicherheitsbeauftragten (3 UE). In diesen Fällen kann es zu noch größeren Schwierigkeiten führen, wenn dem Unternehmen aufgrund dessen kein Sicherheitsbeauftragter zur Verfügung steht. Damit kann auch die Unternehmenszulassung gefährdet sein. Das Modul Sicherheitskultur kann ab 1.1.2023 nicht nachgeholt werden und die gesamte Schulung 11.2.5 wird ungültig!
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