Im Frankfurter Raum ist eine Diskussion entbrannt, ausgelöst durch Behördeninspektionen. Dabei wurde die Frage in den Raum geworfen, wer für die EDD Kontrolle (Einsatz von Sprengstoff-Spürhundeteams) in der Verantwortung ist.
Also zunächst: Der reglementierte Beauftragte ist für jegliche Kontrollen verantwortlich, die in seiner Zuständigkeit durchgeführt werden. Die LBA Inspektoren vertreten allerdings auch die Position, dass die LSKP eine große Mitverantwortung trägt, weil sie den finalen Status vergibt. Aber ist das so? Wir denken nicht und machen das an dieser Stelle einmal an einem Beispiel fest:
Bei der ETD („Sniffer„)-Kontrolle nutzt die LSKP das Ergebnis, das ihr auf dem Sprengstoff-Spurendetektor angezeigt wird, um – wenn keine gefährlichen Substanzen erkannt werden – den Status zu vergeben. Sie zweifelt dieses Ergebnis also nicht an, sondern vertraut auf die Technik.
Nichts anderes macht sie dann auch, wenn der Hundeführer bestätigt, dass der Hund keine gefährlichen Substanzen erkannt hat. Sie muss nämlich auf dieses Ergebnis vertrauen, weil sie eben nicht als Sprengstoff-Spürhundeführer qualifiziert ist und auch keinen Zugang zu den als vertraulich eingestuften Arbeitsvorgaben hat. Zudem wird dem Sprengstoff-Spürhundeteam (Hund und Hundeführer) jährlich durch die Rezertifizierung – einer vollständigen theoretischen und praktischen Prüfung – abverlangt, sein Können und seine Qualifikation unter Beweis zu stellen. Wie also kann man der LSKP also die Verantwortung zusprechen?
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