Neue VO (EU) 2024/1255 zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998
Am 6. Mai 2024 wurden mit der VO (EU) 2024/1255 insbesondere 2 Themen neu geregelt:
1. Zulassung von Transporteuren
Was in Deutschland schon seit längerem gilt, wird nur europaweit ausgerollt – die behördliche Zulassung für Transporteure. Spätestens bis zum 31.12.2026 ist dieses Verfahren in allen europäischen Staaten umzusetzen.
In diesem Zusammenhang wurde jedoch jetzt eine „begrenzte Lagerung“ bei der Umladung für den Transporteur gestattet wird, was bisher ausgeschlossen war. Außerdem wird – zu unserer Verwunderung – nun gefordert, dass zusätzlich zwischen dem Transporteur und dem auftraggebenden reglementierten Beauftragten / bekannten Versender eine Beförderungsvereinbarung gezeichnet werden muss.
2. Änderungen bezüglich des Einsatzes von Sprengstoff-Spurendetektoren (ETD-Geräten)
Zunächst hieß es, dass ETD-Geräte, die seit dem 1. September 2014 im Einsatz sind, ab dem 1. Juli 2024 auch Chemikalien erkennen können müssen (Durchführungsverordnung (EU) 2023/566). Da dieser Termin aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten nicht gehalten werden kann, wurde er nun auf den 1. Oktober 2025 verschoben. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hersteller für den Sprengstoff-Spurendetektor, inwieweit und ob Ihr ETD-Gerät diese Anforderungen erfüllt.
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