Wie Sie alle wissen, gibt es eine Reihe von vertraulich und geheim eingestuften Dokumenten. Wenn diese allerdings so geheim gehalten werden, dass deshalb wichtige Informationen nicht bei entsprechenden Stellen ankommen, die diese eigentlich umsetzen müssen, stimmt etwas nicht. Aber ich will es an einem einfachen Beispiel festmachen. Die LuftSiSchulV legt für die Fortbildung von Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte z.B. folgende Inhalte fest:

  • Erörterung aktueller Entwicklungen, des aktuellen Lagebild Luftsicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie andere Ergebnisse oder Ereignisse, die sich auf die Gefährdung der Luftsicherheit und ggf. auch spezifisch auf den jeweiligen Flughafen auswirken;
  • Austausch über Neuerungen im Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP), den dazugehörigen Anlagen sowie relevanter EU- und nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung;

Lagebild und Teil des NLSP sind wie oben beschrieben eingestuft und stehen den Ausbildern – zumindest im Zuständigkeitsbereich des LBA – nicht zur Verfügung. Gleich im Januar 2024 hatten wir um die Übermittlung dieser Unterlagen gebeten, damit wir die Schulungen entsprechend vorbereiten können. Bis heute wurden wir trotz mehrmaligem Nachfragen vertröstet und man hat uns weder die Unterlagen zukommen lassen, noch eine eindeutige Antwort gegeben.

Die Frage, die sich uns stellt, ist, warum wurde es unter Beteiligung des LBA dann in die LuftSiSchulV so explizit als Fortbildungs-MUSS aufgenommen?

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Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

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