Seit 2020 legt das Luftfahrt-Bundesamt verbindliche Inhalte für die Fortbildung von Kontrollpersonen fest. Diese teilen sich in verschiedene Themenbereiche auf und zusätzlich wechseln die festgelegten Schwerpunkte grundsätzlich kalenderjährlich. Beachten Sie bitte, dass Fortbildungen nach diesen thematischen Vorgaben pro Kalenderjahr nur einmal anerkannt werden.

Da im Jahr 2020 viele der vorgesehenen praktischen Übungen und Inhalte der theoretischen Fortbildung nicht so intensiv geschult werden konnten wie vorgesehen, hat das LBA beschlossen, die fachlichen Schwerpunkte der theoretischen Fortbildung für Kontrollpersonen im Jahr 2021 nur leicht zu variieren. Das bedeutet für Kontrollpersonen, die trotz der Corona-Pandemie die praktischen Übungen in der vorgesehenen Intensität im Jahr 2020 absolviert haben, dass sie im Jahr 2021 ein „Alternativ- Modul“ absolvieren müssen. Kontrollpersonen, die im Jahr 2020 keine praktischen Übungen im Rahmen ihrer Fortbildung absolviert haben, werden statt des „Alternativ- Moduls“ den „Themenschwerpunkt: Sprengstoffspurendetektoren (ETD)“ erhalten.

Damit Fortbildungen vollständig die praktischen und theoretischen Inhalte vermitteln, ist darauf zu achten und ggf. mit uns abzustimmen, welche Teile Ihr Personal bereits 2020 absolviert hat und was im Jahr 2021 notwendig ist. Das LBA hat explizit die Ausbilderinnen und Ausbilder darauf hingewiesen, dass zwei aufeinanderfolgenden theoretischen Fortbildungen nicht ausreichend sind. Aussagefähig ist für uns bei der Anmeldung, ob Ihre Kontrollperson im Jahr 2020 an einer Präsenz- oder einer Onlineschulung teilgenommen hat.

Quelle: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/S/Schulung/2021_Fortbildung_KP_Hinweise.html?nn=2163938

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