Liebe WBT-Kunden,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Fortbildung Sicherheitskultur nur noch bis einschließlich 31.12.2022 durchgeführt werden kann. Gemäß der Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamts, müssen alle begonnenen Schulungen zur Fortbildung Sicherheitskultur vor dem 31.12.2022 abgeschlossen werden. Nach dem 31.12.2022 dürfen keine Fortbildungsnachweise mehr ausgestellt werden.
Alle erworbenen und nicht genutzten Kurse “Fortbildung Sicherheitskultur” verfallen ohne Rückerstattung.
Daher bitten wir Sie um Beachtung dieser Frist und um eine rechtzeitige Mitteilung an Ihre Mitarbeitenden, damit die gebuchten und bereits begonnenen Fortbildungen Sicherheitskultur auf jeden Fall vor Ablauf dieser Frist abgeschlossen werden.
Sofern Personen bis zum 31.12.2022 keine Fortbildung „Sicherheitskultur“ absolviert haben, müssen diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine vollständige Schulung der betreffenden Personengruppe des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 inklusive Sicherheitskultur absolvieren.
Zusätzlich möchten wir Sie darüber informieren, dass das Luftfahrt-Bundesamt bekannt gegeben hat, dass ab dem 01.01.2023 die Nutzung von computergestützten Schulungen (WBT/CBT) auch im Homeoffice erfolgen kann und daher das Verfahren zur Identitätsprüfung während der Schulung erweitert werden soll. Die Identitätsprüfung kann demnach jeweils pro Schulungstag vor Ort durch die Sicherheitsbeauftragten erfolgen oder mittels kameragestütztem Verfahren (beispielsweise Facetime, Skype oder MS Teams) durch die Sicherheitsbeauftragten oder einer vom Sicherheitsbeauftragten innerhalb des Unternehmens mit dieser Aufgabe betrauten Person erfolgen.
Unabhängig von der Art der genutzten Identitätsprüfung besteht die Anforderung, dass die identitätsprüfende Person über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung verfügen muss. Die ausführende Person, hat die Identitätsprüfung zu dokumentieren. Die Dokumentation der Identitätsprüfung ist mindestens für die Dauer der Gültigkeit der computergestützten Luftsicherheitsschulung aufzubewahren (in der Regel 5 Jahre) und auf behördliches Verlangen nachzuweisen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Neues Cyber-Sicherheitsprogramm verfügbar
Das LBA hat für das Cyber-Luftsicherheitsprogramm ein Muster zur Verfügung gestellt. Dieses finden Sie [...]
Beginn des Übergangszeitraums für die europaweite Zulassung von Transporteuren
Das Luftfahrt-Bundesamt hat Informationen zum Beginn des Übergangszeitraums für die europaweite Zulassung von Transporteuren [...]
Neues für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte
Das Luftfahrt-Bundesamt hat am 01.07.2026 auf seiner Homepage neue Mustervorlagen für die Sicherheitsprogramme der [...]
Neue Podcastfolge: Pragmatismus oben, Papierkrieg unten
Was passiert eigentlich wirklich zwischen politischen Zielen und gelebter Praxis in der Luftsicherheit? In [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!











