Das Luftfahrt-Bundesamt hat seinen Ausbilderinnen und Ausbildern kürzlich eine Ausbilderinformation zukommen lassen, die in der Branche für spürbare Unruhe gesorgt hat. Gefordert wird darin, dass künftig stets nur eine Ausbilderin oder ein Ausbilder die Hauptverantwortung für eine Schulung trägt – selbst dann, wenn mehrere Ausbilder beteiligt sind.
Zunächst lässt sich jedoch etwas Entwarnung geben: Ein genauer Blick in die Rechtsgrundlagen lohnt sich. Die Formulierung des LBA ist leider sehr pauschal gehalten und erweckt den Eindruck, als könne sich diese Vorgabe auf sämtliche Schulungen und Fortbildungen beziehen. Ob dies tatsächlich so beabsichtigt ist, bleibt offen.
Schaut man jedoch in die zitierte Rechtsgrundlage (§ 4 Abs. 1 LuftSiSchulV) sowie die dazugehörige Begründung, wird deutlich, dass sich diese Regelung ausschließlich auf Schulungen und Fortbildungen für Luftsicherheitskontrollpersonal, Aufsichtspersonal und Sicherheitsbeauftragte bezieht.
Für alle anderen Personengruppen gilt diese Vorgabe ausdrücklich nicht. Auch die jährliche Fortbildung von Ausbilderinnen und Ausbildern fällt nicht unter diese Regelung.
Unabhängig davon sollte diese Vorgabe im Rahmen einer zukünftigen Überarbeitung der Luftsicherheitsschulungsverordnung dringend kritisch hinterfragt werden. In der praktischen Umsetzung zeigt sich schnell die Problematik: Wird eine Schulung beispielsweise über mehrere Wochen hinweg von unterschiedlichen Ausbildern durchgeführt – etwa drei Wochen durch Ausbilder A und drei Wochen durch Ausbilder B – ist es faktisch nicht möglich, dass eine einzelne Person die vollständige Verantwortung für Inhalte und Durchführung übernimmt.
Die aktuelle Regelung wird damit der Realität in der Ausbildungspraxis nicht gerecht und führt zu einer formalen Verantwortungszuweisung, die inhaltlich kaum tragfähig ist.
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