Die Verbände sind über die anstehende Luftsicherheits-Gebührenverordnung (LuftSiGebV) informiert worden, mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 17. Februar 2023.
Der Referentenentwurf novelliert die bestehende LuftSiGebV von 2007 hinsichtlich aller gebührenrelevanten öffentlichen Leistungen im Bereich der Luftsicherheit. Angestrebt wird das Ziel, gebührenrechtlich bislang nicht abgebildete Amtshandlungen aufgrund von Neuerungen im EU-Recht einzuführen sowie eine aktuell in vielen Fällen nicht mehr gewährleistete – aber rechtlich vorgeschriebene – kostendeckende Gebührenerhebung zu ermöglichen.
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