Entgegen von Gerüchten schreibt die neue LuftSiSchulV nicht vor, dass zukünftige Ausbilder/-innen einen „AdA-Schein“ für ihre Zertifizierung benötigen.
Gemäß § 20 Abs. 2 LuftSiSchulV ist jedoch eine “Train the Trainer” Schulung mit einem Zeitansatz von mind. 40 UE erforderlich, die
– didaktische Grundlagen,
– kreative Unterstützung von Lernprozessen,
– lernpsychologisches Fachwissen,
– und Methodenkompetenz sowie Techniken in Präsentation und Moderation
vermittelt.
Wir erweitern unser Angebot dahingehend und bieten Ihnen zukünftig ein Programm, dem das Luftfahrt-Bundesamt bereits zugestimmt hat.
Termine finden Sie in Kürze auf unseren Internetseiten.
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com
Teilen Sie diese News via
Mehr Neuigkeiten
Notfallmedizin für Zwei- und Vierbeiner – Spezialkurs mit Marc Zierden
Sicherheit für Hund und Hundeführer – mit Marc Zierden beim 3-tägigen Spürhunde-Workshop Wer mit [...]
Bekannte Versender und reglementierte Beauftragte aufgepasst
Waren, die von einem bekannten Versender an einen reglementierten Beauftragten gegeben werden, müssen manipulationssicher [...]
Agenda Highlights – AWiAS Aviation Days 2025
Nur noch 70 mal schlafen und es geht los Wir freuen uns sehr auf [...]
Bürokratie-Wahnsinn in der Luftsicherheit: Wenn 35 Behörden mitreden
Ein Gespräch zwischen Annette Wiedemann und Rechtsanwältin Nina Naske über Systemfehler, Behördenversagen und Wege [...]
Immer die Nummer 1.
Erhalten Sie aktuelle Nachrichten zum Thema Luftsicherheit als Erstes!