Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf den Internetseiten folgendes veröffentlicht: „Keine synonyme Nutzung von “EBR ok” als Bestätigung der vollständigen Umsetzung der Nr. 6.3.4 des Durchführungsbeschlusses C (2015) 8005 (News)“
Sie schreiben dazu, dass die synonyme Nutzung von “EBR ok” auf den Begleitdokumenten nicht geeignet ist, vollständig Nr. 6.3.4 des Durchführungsbeschlusses C (2015) 8005 umzusetzen und gegenüber weiteren Beteiligten der Sicheren Lieferkette zu bestätigen. Die Anforderungen von Nr. 6.3.4 des Beschlusses umfassen mehr als nur die etablierte Geschäftsbeziehung, was „EBR ok“ eben nicht darstellt.
D.h. für die Darstellung, dass es sich um eine etablierte Geschäftsbeziehung handelt, kann weiterhin „EBR ok“ geschrieben werden. Allerdings reicht dieser Vermerk nicht aus darzustellen, dass eine vollständige Risikobewertung erfolgt ist. Das muss durch einen konkreten Verweis auf die überprüften Punkte der Nr. 6.3.4 erfolgen.
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