Gemäß 11.4.2. des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998 ist die Leistung der einzelnen Kontrollpersonen nach Ablauf von jeweils 6 Monaten einer Bewertung zu unterziehen. Achten Sie bitte darauf, dass die Ergebnisse dieser Bewertung der Person vorzulegen und zu archivieren sind. In welcher Form Sie das umsetzen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Normalerweise wird die Bilderkennung in einem System wie z.B. CASRA von den Kontrollpersonen erledigt und damit hat auch jede Kontrollperson automatisch die Bewertung ihrer individuellen Bilderkennungsleistung.
Sie sollten aber auch ermittelte Schwachstellen verwenden, um diese durch künftige Schulungen und Prüfungen zu beseitigen.
Die Bewertungen können bei erneuten Zertifizierungen oder Zulassungen berücksichtigt werden. Was genau das bedeutet, müssen uns die Behörden noch mitteilen.
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