Ausbilderinnen und Ausbilder müssen jährlich fortgebildet werden. Die Voraussetzungen für die Fortbildungsschulungen haben sich mit Inkrafttreten der LuftSiSchulV geändert. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Zeitaufwand deutlich angehoben wurde, da jeder Ausbilder zusätzlich zu einer mit 5 Unterrichtseinheiten anzusetzenden Basisfortbildung je Ausbilderzulassung weitere spezifische Fortbildungsschulungen zu absolvieren hat.
Derzeit gilt jedoch noch eine Übergangsfrist, so dass bisher noch die Ausbilderfortbildung mit 4 UE seitens des LBA akzeptiert wird. Dieses schreibt dazu auf seinen Internetseiten:
Übergangsfrist
Gemäß LuftSiSchulV müssen Ausbilderinnen und Ausbilder künftig jährlich eine Basisfortbildung, eine spezifische Fortbildung pro Personengruppe und eine Fortbildung in Röntgenbildauswertung absolvieren. Für die Umsetzung dieser Anforderungen ist eine Übergangsfrist bis spätestens 01.01.2025 möglich (§ 35 Absatz 9 LuftSiSchulV).
Bitte rechnen Sie damit, dass voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 die neuen Fortbildungsanforderungen umgesetzt werden. Wir werden Sie rechtzeitig im Voraus darüber informieren.
Da bisher noch keine näheren Informationen vorliegen, setzen wir für dieses Jahr noch eine letzte 4 UE Fortbildungsschulung an. Diese wird in unserem Schulungszentrum in Kelsterbach am
3. Dezember 2024, von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
stattfinden.
Ab 2025 wird dann mit den Fortbildungen sowieso spannend. Ziel einer Fortbildungsveranstaltung ist ja eigentlich ein Mehrgewinn für den Ausbilder/die Ausbilderin. Neidvoll schauen Ausbilder auf einige Länder, die für Ausbildungspersonal in ihrem Zuständigkeitsbereich interessante Veranstaltungen organisieren. Dabei werden auch Referenten „angeheuert“, die Vorträge zu Spezialthemen vortragen, die in Schulungen von Bedeutung sind. Teilweise unkonventionell, nicht buchstabengetreu, aber dafür sehr zielorientiert und praxisnah. Derartige Veranstaltungen würden sich alle Ausbilder wünschen. Diejenigen, die also nicht in den Genuss dieser durch Behörden initiierten Fortbildungen kommen, müssen sich also etwas einfallen lassen. „Du schulst mich vormittags, dafür schul ich Dich nachmittags“ ist die unsinnigste Vorgehensweise, führt allerdings zu einer Fortbildungsbescheinigung. Das aber sollte nicht unser Anspruch sein und so würden wir uns über mehr Engagement der Behörden für ihre Ausbildenden freuen, die sich über Fortbildungen bisher nur wenig, bis gar keine Gedanken gemacht haben.
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