Am 16.06.2023 stand die überarbeitete LuftSiSchulV auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates. Die Verordnung wurde verabschiedet und tritt nun mit Veröffentlichung (direkt wie in Abs. 2 Art 82 des Grundgesetzes beschrieben) oder mit einer kurzen Frist) im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 82(1) Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Bundesgesetzblatt kann in elektronischer Form geführt werden. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt. Das Nähere zur Verkündung und zur Form von Gegenzeichnung und Ausfertigung von Gesetzen und Rechtsverordnungen regelt ein Bundesgesetz.
(2) Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.
Seit dem 01.01.2023 erfolgt die Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes nur noch in elektronischer Form. Es gibt auch keinen festen Erscheinungsrhythmus, sondern es wird nach Bedarf veröffentlicht. Man sollte also immer mal wieder bei www.recht.bund.de nachschauen.
Beispiele, was uns im Einzelnen erwartet, lesen Sie in unseren nächsten News.
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