Zum 31.12.2021 treten neue Schulungsvorgaben des EU-Rechts zur “Sicherheitskultur“ für alle Schulungen nach Kapitel 11.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 in Kraft. Danach sind künftig Kenntnisse von “Elementen nachzuweisen, die zum Aufbau einer robusten und be­lastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter an­derem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen”.

Für Erstschulungen wird das modulare Schulungssystem entsprechend angepasst; für die Ziffern 11.2.3.6 bis 11.2.3.10, 11.2.4 und 11.2.5 wird eine zusätzliche Fortbildung im Jahr 2022 notwendig sein.

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