Das Luftfahrt-Bundesamt weist auf den Internetseiten darauf hin, dass am 20.05.2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/920 der Europäischen Kommission vom 19. Mai 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit und der Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 19. Mai 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005 zur Festlegung bestimmter detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit in Kraft getreten sind.
Weitestgehend sind von diesen Änderungen primär luftfrachtannehmende reglementierte Beauftragte betroffen:
- Die neuen Vorgaben des vertraulichen Beschlusses stellen eine erhebliche Auswirkung auf den Frachtannahmeprozess und die weiteren Abläufe im Lager sowie die erforderlichen Kontrollen unsicherer Sendungen dar.
- Im Weiteren wird eine enge Abstimmung mit den Spediteuren hinsichtlich der Informationen zum Vorliegen einer sog. „etablierten Geschäftsbeziehung“ erforderlich sein.
Sie sollten sich als zugelassenes Unternehmen, also bei berechtigtem Interesse, unbedingt die Inhalte des Änderungsbeschlusses beim LBA anfordern. Reichen Sie dafür die unterzeichnete Verpflichtungserklärung NfD + Merkblatt postalisch im Original oder per Fax bei der für Sie regional zuständigen Außenstelle des Luftfahrt-Bundesamtes ein.
Wir können und dürfen Ihnen diesen vertraulichen Beschluss NICHT zusenden!
Eine Beschreibung im Luftfracht-Sicherheitsprogramm gemäß des am 20.06.2025 veröffentlichten neuen Musterprogramms wird erst im Rahmen der nächsten meldepflichtigen Änderung, Verlängerung der Zulassung bzw. auf Anforderung des LBA erforderlich sein. ABER die praktische Umsetzung muss bereits ab dem 01.09.2025 bei Ihnen erfolgen. Wir vermuten, dass die Vollendung der Umsetzung vom LBA im Rahmen von Inspektionen überprüft wird.
Das LBA hat seinerseits bis heute noch keine weiteren Informationen (z.B. ein aktualisiertes Muster-Frachtannahmedokument) zur Verfügung gestellt. Trotzdem sollten Sie bereits jetzt intern Überlegungen anstoßen, wie Sie die neuen Anforderungen (vor allem bzgl. der erforderlichen Abstimmung zwischen den Lagerbetreibern und den Spediteuren) umsetzen können.
Wir halten Sie selbstverständlich informiert, sobald das LBA weitere Informationen veröffentlicht.
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Mail info@awias.com
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