Mit dieser neuen DVO (EU) 2022/421 zur Änderung der DVO (EU) 2015/1998 wird die weitere Nutzung von Single-View-Röntgengeräten weiter eingeschränkt.

12.3.1 sagt: „Bei allen ab spätestens dem 1. Januar 2023 installierten Ausrüstungen, die in der Union für die Kontrolle von Fracht und Post sowie von Post und Material von Luftfahrtunternehmen, die Sicherheitskontrollen nach Kapitel 6 unterliegen, eingesetzt werden sollen, muss es sich um Multi-View-Geräte handeln.“

Im Weiteren heißt es, dass die zuständige Behörde aus objektiven Gründen die Verwendung von vor dem 1. Januar 2023 installierten Single-View-Röntgengeräten bis zu folgenden Zeitpunkten gestatten kann:

a) vor dem 1. Januar 2016 installierte Single-View-Röntgengeräte bis spätestens 31. Dezember 2025,

b) nach dem 1. Januar 2016 installierte Single-View-Röntgengeräte für eine Höchstdauer von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt des Einbaus oder bis spätestens 31. Dezember 2027, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.

Die zuständige Behörde unterrichtet die Kommission, wenn sie die Bestimmungen von Unterabsatz 2 anwendet.

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