Neue Drohnenverordnung – Alles Wichtige

Am 11. Juni 2019 veröffentlichte die EU die neue Drohnenverordnung Commission Delegated Regulation (EU) 2019/945 & Commission Implementing Regulation (EU) 2019/947.

Erfahren Sie hier alles Wichtige über die neue EU Drohnen-Verordnung.

Im Oktober 2019 erschien das dazugehörige Guidance Material (GM) und Acceptable Means of Compliance (AMC). Diese Dokumente beschreiben einige Hinweise und Richtlinien, wie die Konformität mit der Verordnung hergestellt werden soll.

Die neue Verordnung für Drohnenpiloten tritt am 1. Juli 2019 in Kraft, wird aber für 1,5 Jahre ausgesetzt. Das bedeutet, dass die Verordnung ab Januar 2021 gültig ist.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Verordnung im Überblick:

  • Neue Kategorisierung von Drohnen
  • Geänderte Flughöhen
  • Registrierung der Drohne und des Piloten wird verpflichtend
  • Neue Flugräume
  • Risk Management wird für einige Kategorien von Drohnen verpflichtend

Der große Vorteil der Verordnung ist, dass das Fliegen mit Drohne in Europa durch den einheitlichen Standard sicherer und grenzübergreifend einfacher wird.

Private Piloten sowie Firmen, die Drohnen betreiben, stehen vor der Herausforderung, sich den neuen Anforderungen anzupassen. Es wird neue Formulare für Aufstiegsgenehmigungen und Risk Management geben.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Anpassung an die neue Verordnung? Unser Expertenteam kann Sie bei Anträgen, Formularen, Kommunikation und Projekt Management umfänglich beraten.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Telefon 0531-180538-0
Mail info@awias.com

EASA Drohnenverordnung

Mehr Neuigkeiten